Es wird darauf hingewiesen, dass in der Kläranlage Burgoberbach Grüngut und Heckenschnitt getrennt angeliefert werden muss.
Das Wertstoffhofpersonal und die Gemeindearbeiter sind angewiesen die Annahme zu verweigern, wenn keine ordnungsgemäße Trennung von Grüngut (z.B. Rasenschnitt, Blumen etc.) und Heckenschnitt (Hecken- und Astmaterial) erfolgt.
Den Anweisungen des Wertstoffhofpersonals ist Folge zu leisten.
gez. Gerhard Rammler
1. Bürgermeister
Sperrmüll kann jeden Samstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr im Wertstoffhof angeliefert werden.
Am Wertstoffhof werden grundsätzlich nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Darüber hinaus anfallende Mengen wie z.B. Haushaltsauflösungen sind über einen Entsorgungsfachbetrieb/ Containerdienst zu entsorgen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Abfallberater des Landkreises unter der Telefonnummer 0981 468-2323.
Was ist Sperrmüll?
Was darf nicht über den Sperrmüllcontainer entsorgt werden?
Wie kann ich sonst meine Abfälle entsorgen?
Das Info-Blatt entnehmen Sie bitte der nachstehenden Datei.
PDF Infoblatt zur Sperrmüllabgabe (Stand 31.07.2020)
Immer wieder wird an den Wertstoffcontainern in Burgoberbach Müll abgelagert, der von den Arbeitern des Bauhofs entfernt werden muss. Bitte fragen Sie bei den Mitarbeitern im Wertstoffhof nach, ob diese im Einzelfall für die Annahme zuständig sind.
Das Ablagern von Müll an den Wertstoffcontainern ist nicht gestattet.
Öffnungszeiten:
Wertstoffhof Burgoberbach jeden
Samstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Oder Sie wenden sich an den Abfallberater des Landkreises unter der Telefonnummer 0981 468-2323.
Altkleider werden so zu Abfall!
Vielerorts werden aktuell gerade bei Alttextiliencontainer viele Altkleidersäcke und Abfall abgelagert.,
Bitte nehmen Sie Ihre Altkleidersäcke wieder mit nach Hause, um sie zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch viele Wertstoffhöfe Alttextiliencontainer im Gelände haben, auch dort können Sie Alttextilien während der Öffnungszeit abgeben.
Alttextilien sind Wertstoffe, die nur bei trockener Lagerung noch genutzt werden können, ansonsten müssen sie als Abfall entsorgt werden.
Leider müssen wir deshalb aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass Ablagerungen vor den Containern zur Anzeige gebracht werden und ein Bußgeld plus Bezahlung der Entsorgungskosten nach sich ziehen.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach