Im Interesse eines gut nachbarschaftlichen Zusammenlebens bitten wir erneut um Einhaltung der Ruhezeiten. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sollten von Montag bis Samstag zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden.
Bei der Gemeindeverwaltung gibt es immer wieder Klagen, dass gegen die öffentlich rechtlichen Vorschriften zum Nachbarrecht verstoßen wird. Zur besseren Verständigung steht hier eine Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums “Rund um die Gartengrenze“ zum Download bereit. (Stand September 2019)
Um Beachtung wird gebeten!
91595 Burgoberbach
Ansbacher Str. 24
Tel.: 09805 9191-0
Fax: 09805 919191
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