Die Pflicht zur Vorlage eines Test- oder Impfnachweises im Rathaus der Gemeinde Burgoberbach ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist nicht mehr vorgeschrieben. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, wird empfohlen, freiwillig einen Mundschutz zu tragen.
Es wird zudem weiterhin um freiwillige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen gebeten. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen sollen keine persönlichen Vorsprachen stattfinden. Der Wartebereich des Bürgerbüros befindet sich im Außenbereich auf dem Vorplatz des Rathauses, soweit der Abstand zwischen den Wartenden von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
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lichungen oder AKTUELLES
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91595 Burgoberbach
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