Die Pflicht zur Vorlage eines Test- oder Impfnachweises im Rathaus der Gemeinde Burgoberbach ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist nicht mehr vorgeschrieben. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, wird empfohlen, freiwillig einen Mundschutz zu tragen.
Es wird zudem weiterhin um freiwillige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen gebeten. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen sollen keine persönlichen Vorsprachen stattfinden. Der Wartebereich des Bürgerbüros befindet sich im Außenbereich auf dem Vorplatz des Rathauses, soweit der Abstand zwischen den Wartenden von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
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lichungen oder AKTUELLES
Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern 2023 Merkblätter Gemeinde und Landratsamt
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Schöffenwahl bis 31.03.2023
An folgenden Tagen 2023 ist das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen:
Freitag, 19. Mai 2023
Freitag, 09. Juni 2023
Montag, 02. Oktober 2023
Mittwoch, 27. Dezember 2023 – Freitag, 29. Dezember 2023
91595 Burgoberbach
Ansbacher Str. 24
Tel.: 09805 9191-0
Fax: 09805 919191
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