Gemeinde Burgoberbach

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Aufhebung der Zutrittsbeschränkungen im Rathaus der Gemeinde Burgoberbach

Die Pflicht zur Vorlage eines Test- oder Impfnachweises im Rathaus der Gemeinde Burgoberbach ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist nicht mehr vorgeschrieben. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, wird empfohlen, freiwillig einen Mundschutz zu tragen.
 
Es wird zudem weiterhin um freiwillige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen gebeten. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen sollen keine persönlichen Vorsprachen stattfinden. Der Wartebereich des Bürgerbüros befindet sich im Außenbereich auf dem Vorplatz des Rathauses, soweit der Abstand zwischen den Wartenden von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Schließtage Rathaus 2023

An folgenden Tagen 2023 ist das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen:

Freitag, 19. Mai 2023

Freitag, 09. Juni 2023

Montag, 02. Oktober 2023

Mittwoch, 27. Dezember 2023 – Freitag, 29. Dezember 2023

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Die Bayerische Steuerverwaltung stellt Unterstützungsangebote bereit. Diese finden Sie unter folgendem Link

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung läuft am 31.01.2023 aus.
HIER finden Sie  eine Information mit Tipps zum Erstellen der Grundsteuererklärung.

Gemeinde Burgoberbach

91595 Burgoberbach
Ansbacher Str. 24
Tel.: 09805 9191-0
Fax: 09805 919191
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Ortsplan Burgoberbach

Den Ortsplan Burgoberbach finden Sie hier

Das Straßenverzeichnis finden Sie hier

Archiv

Im Archiv finden Sie vergangene Berichte.