Gemeinde Burgoberbach

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Verbrauchsgebühren

Wasser:

Ihre Fragen zur Qualität des von der RBG abgegebenen Trinkwassers beantworten wir Ihnen gerne.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG)
Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 6781-0, Fax: 09831 6781-40
E-Mail schreibenweiter zur Homepage 

Wasserwerk Wassermungenau: Tel.: 09873 9780-0, Fax: 09873 9780-40

Kubikmeterpreis:    1,86 EUR zzgl. 7 % MWST

Grundgebühr:      162,00 EUR/Jahr zzgl. 7 % MWST. beim kleinsten Zähler

Ab 01.01.2023:
Kubikmeterpreis:    2,19 EUR zzgl. 7 % MWST

Grundgebühr:      162,00 EUR/Jahr zzgl. 7 % MWST. beim kleinsten Zähler

Weitere Informationen zu den Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der Reckenberg-Gruppe.

HINWEIS: Nach Dienstschluss, bei Sonn- und Feiertagen und Notfällen erreichen Sie die Reckenberg-Gruppe unter der Handy-Nummer 0172 8102334.

Broschüre der Reckenberg-Gruppe

Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Reckenberg-Gruppe im Jahr 2023 wurde eine Firmenbroschüre des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe erstellt.
Die Online-Variante der Broschüre kann unter dem nachfolgenden Link  https://www.unserebroschuere.de/Reckenberg-Gruppe/WebView/ aufgerufen werden.

Abwasser:

Der Preis betrug seit 01.01.2018 für:

Schmutzwasser:           2,49 € / m³
Niederschlagswasser:  0,22 € / m² versiegelte Fläche

Der Preis beträgt seit 01.01.2023 für:

Schmutzwasser:           4,05 € / m³
Niederschlagswasser:  0,40 € / m² versiegelte Fläche

Müllgebühren:

Aktuelle Gebühren siehe Landratsamt Ansbach

Die Gebühren beinhalten die 14-tägige Leerung des Restmüllgefäßes, Sperrmüll- und Problemmüllabfuhr, Grüne Tonne (Papier), Biotonne, Wertstoffhofnutzung und Gelbe Säcke.

Zusatzrestmüllsäcke (ab 01.01. 2021  4,30 € je Sack) werden im Rathaus ausgegeben.
Ab dem 01.01.2021 sind blau/transparente Zusatzrestabfallsäcke, welche bis 31.12.2023 gültig sind, zugelassen, sowie rot/transparente Säcke, die mit einer zusätzlichen Gebührenmarke beklebt sind. Rote Säcke werden ab 2021 nur mitgenommen, wenn Sie vorab bei Ihrer Gemeinde einen entsprechenden Aufkleber für den Differenzbetrag von 0,30 € erwerben und diesen sichtbar auf den roten Sack anbringen. Sollte der Aufkleber am Leerungstag im Jahre 2021 fehlen oder nicht sichtbar angebracht sein, wird der rote Sack nicht mitgenommen - stellen Sie daher bitte unbedingt sicher, dass der Aufkleber sichtbar zur Straße gewandt angebracht wird.

Steuern

 

Grundsteuer A    400 %

Grundsteuer B    400 %

Gewerbesteuer   330 %  seit 01.01.2019

Hundesteuer:

Die Steuer beträgt ab 01.01.2021

für den ersten Hund 50,00 €
für den zweiten Hund 70,00 €
für jeden weiteren Hund 100,00 €
für jeden Kampfhund 500,00 €

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Die Bayerische Steuerverwaltung stellt die folgenden Unterstützungsangebote bereit:

  • Unter http://www.grundsteuer.bayern.de  stehen Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung. Die Internetseite wird laufend um neue Inhalte erweitert. U.a. FAQ und detaillierte Videos sollen bei der Erklärungsabgabe unterstützen.
  • Zudem können Fragen in Form einer Chatkonversation an ein Assistenzsystem („Chatbot“) gestellt werden, welches rund um die Uhr einfache und verständliche Auskünfte erteilt.
  • Eine telefonische Unterstützung zu allg. Fragen betreffend die Erklärungsabgabe wird zudem durch eine zentrale Info-Hotline unter 089 – 30 70 00 77 geboten. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
  • Zudem erhalten alle natürlichen Personen ab April 2022 ein gesondertes Informationsschreiben der bayerischen Steuerverwaltung. In diesem werden allg. Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifische Angaben mitgeteilt.

Informationen Neuregelung der Grundsteuer
Merkblatt ELSTER Transfer
Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“
Ergänzende Infos „Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten“ (FAQ)

Aktuelles

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91595 Burgoberbach
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Tel.: 09805 9191-0
Fax: 09805 919191
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