Wasser:
Ihre Fragen zur Qualität des von der RBG abgegebenen Trinkwassers beantworten wir Ihnen gerne.
Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG)
Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 6781-0, Fax: 09831 6781-40
E-Mail schreiben, weiter zur Homepage
Wasserwerk Wassermungenau: Tel.: 09873 9780-0, Fax: 09873 9780-40
Kubikmeterpreis: 1,86 EUR zzgl. 7 % MWST
Grundgebühr: 162,00 EUR/Jahr zzgl. 7 % MWST. beim kleinsten Zähler
Ab 01.01.2023:
Kubikmeterpreis: 2,19 EUR zzgl. 7 % MWST
Grundgebühr: 162,00 EUR/Jahr zzgl. 7 % MWST. beim kleinsten Zähler
Weitere Informationen zu den Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der Reckenberg-Gruppe.
HINWEIS: Nach Dienstschluss, bei Sonn- und Feiertagen und Notfällen erreichen Sie die Reckenberg-Gruppe unter der Handy-Nummer 0172 8102334.

Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Reckenberg-Gruppe im Jahr 2023 wurde eine Firmenbroschüre des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe erstellt.
Die Online-Variante der Broschüre kann unter dem nachfolgenden Link https://www.unserebroschuere.de/Reckenberg-Gruppe/WebView/ aufgerufen werden.

Abwasser:
Der Preis betrug seit 01.01.2018 für:
Schmutzwasser: 2,49 € / m³
Niederschlagswasser: 0,22 € / m² versiegelte Fläche
Der Preis beträgt seit 01.01.2023 für:
Schmutzwasser: 4,05 € / m³
Niederschlagswasser: 0,40 € / m² versiegelte Fläche
Müllgebühren:
Aktuelle Gebühren siehe Landratsamt Ansbach
Die Gebühren beinhalten die 14-tägige Leerung des Restmüllgefäßes, Sperrmüll- und Problemmüllabfuhr, Grüne Tonne (Papier), Biotonne, Wertstoffhofnutzung und Gelbe Säcke.
Ab 1. Januar 2026 treten im Landkreis Ansbach neue Abfallgebühren in Kraft. Die neuen Gebühren sollen nun wieder für vier Jahre gelten.
Für den 60-Liter-Behälter fällt ab 2026 eine jährliche Gebühr von 240,84 Euro an (bisher: 156,12 Euro). Weiterhin ist es möglich, bis zu 14 Leerungen einzusparen. Die daraus resultierende Rückvergütung wird künftig für den 60-Liter-Behälter bei 7,15 Euro liegen (bisher: 4,65 Euro). Daraus errechnet sich eine Mindestgebühr von 140,74 Euro.
Wer kurzfristig mehr Restabfall hat, kann in den Rathäusern weiterhin einen zusätzlichen Restabfallsack erwerben. Der Preis liegt künftig bei 7,30 Euro (bisher: 5,20 Euro). Bei größeren Mengen organischen Abfalls empfiehlt sich ein zusätzlicher kostenpflichtiger Biobehälter (künftig 7,07 Euro statt bisher 5,72 Euro).
Die online-Meldung über einen beschädigten Abfallbehälter finden Sie hier