Das Amt ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX, die Gewährung von Elterngeld, Landeserziehungs-, Betreuungs- und Familiengeld, die Gewährung von Blindengeld und den Vollzug des Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte).
Mit den monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ansbach eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden.
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