Diese wurden vom Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach beschlossen.
Die festgesetzten Bodenrichtwerte, 20260821 Burgoberbach_BRW.pdf
ein Kartenausschnitt 20260821 Burgoberbach.pdf mit den zugehörigen Richtwertzonen für unser Gemeindegebiet sowie
ein Urheberrechtshinweis20260821 Urheberrechtshinweis_BRW2026.pdf
liegen vom 21.08.2026 bis 25.09.2026 bei der Verwaltung der Gemeinde Burgoberbach (Bauamt) während den Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht aus.
Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt (E-Mail gaa(@)landratsamt-ansbach.de , Tel. 0981/468-1052) Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen und auf den Urheberrechtshinweis, weisen wir hin (siehe § 12 Abs. 2 BayGaV).
Ab Ende August 2026 können die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei eingesehen werden.