Gemeinde Burgoberbach

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Reinigung von Straßen nach der Winterperiode

Nach Beendigung der Winterperiode wird im Frühjahr, Zeitraum 28.03, 29.03, 30.03.2023, eine Kehrmaschine zur Reinigung der öffentlichen Gemeindestraßen eingesetzt. Damit die Reinigung der Straßen ordnungsgemäß erfolgen kann, werden die Autohalter gebeten die gewohnten Stellplätze rechtzeitig zu räumen, um die Kehrmaschine nicht zu behindern. So kann es z.B. vorkommen, dass bei engen Straßen die Durchfahrtsbreite oder bei Sackgassen die Wendemöglichkeit für das Kehrfahrzeug nicht ausreichend ist. 
 
Darüber hinaus werden alle Anlieger an öffentlichen Straßen gebeten ihren Reinigungspflichten gemäß Straßenreinigungssatzung nachzukommen. Die Fußwege sollten spätestens bis zu den genannten Kehrterminen vom Splitt geräumt sein. Der Splitt darf nicht in das Straßengerinne gekehrt werden. Somit wird verhindert, dass das Streugut nach durchgeführter Straßenreinigung in die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle gelangt.
Es wäre wünschenswert und schön, wenn jeder seinen Anteil zur Verbesserung der Sauberkeit in der Gemeinde beiträgt.
 
Marco Holz – Bauamtsleiter

Schließtage Rathaus 2023

An folgenden Tagen 2023 ist das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen:

Freitag, 19. Mai 2023

Freitag, 09. Juni 2023

Montag, 02. Oktober 2023

Mittwoch, 27. Dezember 2023 – Freitag, 29. Dezember 2023

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Die Bayerische Steuerverwaltung stellt Unterstützungsangebote bereit. Diese finden Sie unter folgendem Link

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung läuft am 31.01.2023 aus.
HIER finden Sie  eine Information mit Tipps zum Erstellen der Grundsteuererklärung.

Gemeinde Burgoberbach

91595 Burgoberbach
Ansbacher Str. 24
Tel.: 09805 9191-0
Fax: 09805 919191
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Ortsplan Burgoberbach

Den Ortsplan Burgoberbach finden Sie hier

Das Straßenverzeichnis finden Sie hier

Archiv

Im Archiv finden Sie vergangene Berichte.