Nach Beendigung der Winterperiode wird im Frühjahr, Zeitraum 28.03, 29.03, 30.03.2023, eine Kehrmaschine zur Reinigung der öffentlichen Gemeindestraßen eingesetzt. Damit die Reinigung der Straßen ordnungsgemäß erfolgen kann, werden die Autohalter gebeten die gewohnten Stellplätze rechtzeitig zu räumen, um die Kehrmaschine nicht zu behindern. So kann es z.B. vorkommen, dass bei engen Straßen die Durchfahrtsbreite oder bei Sackgassen die Wendemöglichkeit für das Kehrfahrzeug nicht ausreichend ist.
Darüber hinaus werden alle Anlieger an öffentlichen Straßen gebeten ihren Reinigungspflichten gemäß Straßenreinigungssatzung nachzukommen. Die Fußwege sollten spätestens bis zu den genannten Kehrterminen vom Splitt geräumt sein. Der Splitt darf nicht in das Straßengerinne gekehrt werden. Somit wird verhindert, dass das Streugut nach durchgeführter Straßenreinigung in die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle gelangt.
Es wäre wünschenswert und schön, wenn jeder seinen Anteil zur Verbesserung der Sauberkeit in der Gemeinde beiträgt.
Marco Holz – Bauamtsleiter
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