Gemeinde Burgoberbach

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Was entsorge ich wo?

Der Landkreis Ansbach  ist Ihr Ansprechpartner zum Thema Abfallwirtschaft. 
Die Sicherung unserer Lebensgrundlage beinhaltet auch den verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist das Ziel.

Jedoch steht der Gedanke der Abfallvermeidung an erster Stelle. Wir bitten Sie deshalb um aktive Mithilfe unserer Umwelt zu Liebe!

Im Abfallratgeber 2024 finden Sie ab Seite 31 das Abfall ABC mit einer detaillierten Aufstellung wo was entsorgt werden kann.

Weitere wichtige Adressen zum Thema Abfallwirtschaft finden Sie hier

Mehrsprachiger Flyer „Abfall trennen“

 

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wegen des Krieges in der Ukraine flüchten derzeit viele Menschen aus ihrer Heimat und suchen Schutz in anderen Ländern – unter anderem auch in Deutschland.
In den wenigsten Ländern dieser Erde ist es üblich, den Müll so zu sortieren und getrennt zu entsorgen wie in Deutschland. Viele Flüchtlinge tun sich deshalb erst einmal schwer mit dem Prinzip der Mülltrennung. Das kann im Einzelfall auch einmal zu Konflikten mit Nachbarn oder der Hausverwaltung in Mehrfamilienhäusern führen. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach verweist deshalb auf den mehrsprachigen Flyer „Abfall trennen“. Hier wird unter anderem in ukrainischer Sprache sowie mit vielen Bildern erklärt, was es mit Biomüll, Altpapier, Restmüll, gelben Sack und Wertstoffen auf sich hat.
 

Der Flyer steht Ihnen auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de/Buergerservice/Abfall/Informationsmaterial/Mehrsprachiger Flyer zum Download zur Verfügung.

Ihre Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach
Abfallberatung unter Tel.0981 468-2345

ALTHOLZ EFFIZIENT und NACHHALTIG SAMMELN und VERWERTEN!

Altholz ist der Oberbegriff für behandeltes wie unbehandeltes Holz, dessen ursprüngliche Zweckbestimmung aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an dessen Stelle tritt (Holzabfall).
Im Landkreis Ansbach wird Altholz, das im Rahmen der üblichen privaten Lebensführung anfällt, an den Wertstoffhöfen kostenlos angenommen.

Den Flyer zum Thema Altholz finden Sie hier

Standort für Glasflaschen und Kleidercontainer

Die Container aus der Bayreuther Straße (Standort BOB Nord) wurden in das Gewebegebiet auf das Areal der EDEKA versetzt (Bild 1)
Die Container aus der Wassertrüdinger Straße (Standort BOB Süd) wurden neben die Grüngutannahme an der Kläranlage Burgoberbach (Bild 2) versetzt.
Die Altstoffsammelstelle im Ortsteil Neuses (vor Hausnummer 1) wird Anfang 2023 ersatzlos zurückgebaut. Bitte o.g. Container nutzen.
Die Sammelstelle für Altkleidung bleibt jedoch im Ortsteil Neuses und ist jetzt auf dem Grundstück Hausnummer 15 aufgestellt. 

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass die Container ausschließlich für Flaschen und saubere Kleidung gedacht ist. Glas, welches nicht durch die Öffnungen passt, ist im Wertstoffhof abzugeben. Müll neben den Containern abladen ist verboten und wir bitten im Interesse aller dies zu beachten und Verfehlungen dieser Art der Gemeindeverwaltung zu melden, damit wir dem nachgehen können.

 

 

Wertstoffcontainer werden Videoüberwacht

Der Zustand der Sammelstellen in der Gemeinde  bietet schon seit geraumer Zeit Anlass für Ärger. Es werden auf oder neben den Containern Restabfälle,  Sperrmüll und Schadstoffe illegal abgelagert und verschmutzen die Standplätze.

Durch die Videoüberwachung sollen vor allem Kfz-Kennzeichen anliefernder und ablagernder Fahrzeuge erfasst werden. Die Daten werden gespeichert und datenschutzgerecht ausgewertet. Alle Daten werden, wenn sie keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dokumentieren, innerhalb von 72 Stunden gelöscht. Anzeigewürdige Ergebnisse werden zur Prüfung an die Polizei weitergeleitet. 

Ordnungsgemäße Entsorgung von Bauschuttabfällen

Landratsamt Ansbach
SG 35 (Staatliches Abfallrecht)
Az.: 176-11 SG 35

Bei Bauschuttabfällen handelt es sich um Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der gem. § 28 Abs. 1 S. 1 KrWG nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen gelagert, abgelagert oder behandelt werden darf. Zugelassene Anlagen im Sinne des Gesetzes sind im Falle von Beseitigungsabfällen entsprechenden Deponien, im Falle von Verwertungsabfällen, wie bspw. Bauschutt, sind dies grundsätzlich Recycling-(RC)-Anlagen. Private Ablagerungen sind grundsätzlich zum Schutz von Boden und Wasser außerhalb zugelassener Anlagen nicht zulässig. Gem. § 7 Abs. 3 KrWG müssen Bauschuttabfälle ordnungsgemäß und schadlos vorrangig verwertet werden. Nur wenn die Vorgaben des Leitfadens „Anforderung an die Verwertung von RC-Baustoffen in technischen Bauwerken vom 15.06.2005" vollumfänglich erfüllt sind, endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes und wird schließlich zum RC-Produkt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Prüfung des Recyclingmaterials entsprechend des Leitfadens durch eine RAP-Stra-Prüfstelle (im Straßenbau Bayern anerkannte Prüfstelle) erfolgt ist. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind daher grundsätzlich auf Grundlage abfallrechtlicher Vorschriften einer möglichst hochwertigen sowie schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden. Wenn Bauschutt oder Straßenaufbruch nicht entsprechend behandelt und analysiert wurde, ist er für eine Verwertung/Einsatz in technischen Bauwerken nicht zugelassen. Der Einbau und die Verwertung von RC-Produkten müssen daher entsprechend den Vorgaben des RC-Leitfadens erfolgen. Bei Einbaustandorten, die einen uneingeschränkten offenen Einbau von RC-Produkten nicht zulassen, ist das Wasserwirtschaftsamt Ansbach bezüglich der hydrogeologischen Situation und bezüglich der technischen Sicherungen für einen eingeschränkten Einbau (Einbauklasse 2) vor dem Einbau anzuhören. So ist bspw. der Einbau in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ebenso darf kein Einbau in festgesetzten Naturschutzgebieten erfolgen. Wenn bei RC-Baustoffen keine Fremdüberwachung durch eine RAP-Stra-Prüfstelle erfolgt ist, sind Einzelfallprüfungen nach den Vorgaben des o.g. Leitfadens durchzuführen. Bei Einzelfallprüfungen ist nachstehendes zwingend einzuhalten:

• Es ist eine nachteilige Veränderung eines Gewässers grundsätzlich anzunehmen und eine wasserrechtliche Zulassung (Einzelfallprüfung) vor dem Einbau der Recyclingbaustoffe einzuholen, sofern die Prüfung nicht bereits durch eine RAP-Stra-Prüfstelle (im Straßenbau Bayern anerkannte Prüfstelle) erfolgte.

• Der Bauschutt muss – nach Aussortierung der Fremdbestandteile – mittels einer Brecheranlage gebrochen werden. Das Material muss für den Wiedereinsatz geeignet sein.

• Die Probenahmen sind gemäß der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall "LAGA PN 98" (Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen, Stand Dezember 2001) durchzuführen. Die Beprobung ist vor dem Einbau durchzuführen.

• Die Probenahme ist von qualifiziertem Fachpersonal durchzuführen, vgl. LAGA PN 98, Nr. 3.1, und ist in einem Probenahmeprotokoll zu dokumentieren (ein Sachkundenachweis ist zu führen).

• Angaben zur Probenvorbereitung sind zu treffen (LAGA PN 98, Nr. 7). Für Rückfragen zu diesem Thema steht das Sachgebiet 35 – Staatliches Abfallrecht – des Landratsamtes Ansbach unter der Telefonnummer 0981/468-3210 (Herr Maag) oder unter 0981/468-3211 (Frau Burger) gerne zur Verfügung.

Änderungen bei der Grüngutabgabe

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Kläranlage Burgoberbach Grüngut und Heckenschnitt getrennt angeliefert werden muss.

Das Wertstoffhofpersonal und die Gemeindearbeiter sind angewiesen die Annahme zu verweigern, wenn keine ordnungsgemäße Trennung von Grüngut (z.B. Rasenschnitt, Blumen etc.) und Heckenschnitt (Hecken- und Astmaterial) erfolgt.

Den Anweisungen des  Wertstoffhofpersonals ist Folge zu leisten.

gezGerhard Rammler
1. Bürgermeister

Information des Wertstoffhofes zu Sperrmüll

Sperrmüll kann jeden Samstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr im Wertstoffhof angeliefert werden.

Am Wertstoffhof werden grundsätzlich nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Darüber hinaus anfallende Mengen wie z.B. Haushaltsauflösungen sind über einen Entsorgungsfachbetrieb/ Containerdienst zu entsorgen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Abfallberater des Landkreises unter der Telefonnummer 0981 468-2323.

Wichtige Hinweise zur Sperrmüllannahme

Was ist Sperrmüll?

Was darf nicht über den Sperrmüllcontainer entsorgt werden?

Wie kann ich sonst meine Abfälle entsorgen?

Das Info-Blatt entnehmen Sie bitte der nachstehenden Datei.

PDF Infoblatt​​​​​​​ zur Sperrmüllabgabe (Stand 31.07.2020)

Müllablagerungen an den Wertstoffcontainern

Immer wieder wird an den Wertstoffcontainern in Burgoberbach Müll abgelagert, der von den Arbeitern des Bauhofs entfernt werden muss. Bitte fragen Sie bei den Mitarbeitern im Wertstoffhof nach, ob diese im Einzelfall für die Annahme zuständig sind.

Das Ablagern von Müll an den Wertstoffcontainern ist nicht gestattet.

Öffnungszeiten:
Wertstoffhof Burgoberbach jeden
Samstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Oder Sie wenden sich an den Abfallberater des Landkreises unter der Telefonnummer 0981 468-2323.

Ablagerungen vor Alttextiliencontainern und Wertstoffinseln sind verboten!

Altkleider werden so zu Abfall!

Vielerorts werden aktuell gerade bei Alttextiliencontainer viele Altkleidersäcke und Abfall abgelagert, da die Container verzögert geleert werden. Dies liegt an den Feiertagen, am aktuellen Lockdown und der Corona-Krise und den damit verbundenen Logistik-Herausforderungen bei den Sammel- und Verwertungsbetrieben. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Bitte nehmen Sie Ihre Altkleidersäcke wieder mit nach Hause, um sie zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch viele Wertstoffhöfe Alttextiliencontainer im Gelände haben, auch dort können Sie Alttextilien während der Öffnungszeit abgeben.
Alttextilien sind Wertstoffe, die nur bei trockener Lagerung noch genutzt werden können, ansonsten müssen sie als Abfall entsorgt werden.
Leider müssen wir deshalb aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass Ablagerungen vor den Containern zur Anzeige gebracht werden und ein Bußgeld plus Bezahlung der Entsorgungskosten nach sich ziehen.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach

Tausch von defekten 80-L-Biobehälterdeckeln

Zum Start unserer neuen Dienstleistung „Tausch von defekten 80-L-Biobehälterdeckeln am Wertstoffhof“, die am 15. April 2022 anläuft, wurden alle Wertstoffhöfe mit Deckeln für diese 80-Liter-Biobehälter sowie dem nötigen Zubehör ausgestattet.
Bürgerinnen und Bürger, die einen defekten Deckel an ihrer Biotonne feststellen, können kostenlos bei ihrem Wertstoffhof einen neuen Deckel zusammen mit zwei schwarzen Sicherungsbolzen und einer Montageanleitung abholen. Die defekten Deckel sollen nach dem Austausch am Wertstoffhof über den Kunststoffcontainer der Verwertung zugeführt werden.
Sollte es zu Problemen im Ablauf oder beim Austausch der Deckel kommen, sind wir Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Tel: 0981 468-2345 erreichbar.
Für weitere Informationen und Auskünfte stehen wir per E-Mail (abfallwirtschaft(@)landratsamt-ansbach.de) oder Telefon (0981/468-2345) gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Der Wertstoffhof Burgoberbach ist jeden
Samstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

geöffnet.

Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist eine Annahme nicht möglich!
Immer wieder werden am Wertstoffhof außerhalb der Öffnungszeiten Wertstoffe und/oder Müll abgelagert.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Ablage von Gegenständen vor dem Tor außerhalb der Öffnungszeiten verboten ist.

 

Permanente Öffnung der Grüngutannahme in der Kläranlage

Die Grüngutannahme an der Kläranlage wurde umstrukturiert und ist ab sofort permanent offen. Das Grüngut kann nun kostenfrei von der Straße aus über die Mauer geworfen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Grüngut und Heckenschnitt weiterhin getrennt werden muss.
Für große Anlieferungen besteht weiterhin die Möglichkeit, diese jeweils am Samstag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr anzuliefern.
Wir weisen darauf hin, dass die Anlieferung nun mit einer Kamera überwacht wird.
Die Annahme ist ausschließlich  für Grüngut und Gehölzschnitte gedacht. Wir bitten im allgemeinen Interesse darauf zu achten, dass auch nur solche Abfälle dort abgeliefert werden. Wenn wir feststellen müssen, dass diese Annahme als Müllhalde angesehen wird, sehen wir uns gezwungen, wieder Öffnungszeiten einzuführen.

Das Bauamt

Ortsplan Burgoberbach

Den Ortsplan Burgoberbach finden Sie hier

Das Straßenverzeichnis finden Sie hier